Nach einer ärztlichen Untersuchung erhalten Sie eine Heilmittelverordnung zur logopädischen Therapie. Auf dieser Verordnung macht der Arzt Angaben über Diagnose und Leitsymptome. Des Weiteren macht er Angaben über die Anzahl der Behandlungseinheiten. Diese Verordnungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen akzeptiert und die Kosten für logopädische Therapie übernommen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Versicherte ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil übernehmen müssen. Dieser beträgt 10% der Gesamtkosten sowie eine Gebühr von 10,00 € pro Rezept.

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Ausgenommen sind Patienten mit einem Befreiungsbescheid ihrer Krankenkasse. Für privat Versicherte sind wir nicht an diese Regelung gebunden und berechnen den ortsüblichen Tarif. Die Rechnungsstellung erfolgt an den Patienten. Die Patienten rechnen, individuell entsprechend ihres mit ihrer Krankenversicherung vereinbarten Tarifs, direkt ab. Zur besseren Übersicht können Sie ein Muster der Verordnung einsehen. Bitte sprechen Sie uns an!

 

 

 

Wichtiges zum Ausfüllen einer logopädischen Heilmittelverordnung

Bildergebnis für zahnärztliche heilmittelverordnung

Ein Rezept muss mit folgenden Angaben ausgefüllt sein:

  • sämtliche Angaben des Patienten
  • der verordnete Indikationsschlüssel
  • der dazugehörigen Diagnose
  • der Therapiedauer (z.B. 45 Min.)
  • der Therapieanzahl (z.B. 10mal)
  • der Therapiefrequenz (z.B. 1-2mal/Woche)
  • Stempel und Unterschrift des verordnenden Arztes

Der Behandlungsbeginn muss spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum des Rezeptes erfolgen.